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Christian Winkhaus

Christian Winkhaus

Rechtsanwalt, Abogado (Madrid)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Hauptarbeitsgebiete

  • Individuelles - und kollektives Arbeitsrecht
  • Dienstvertragsrecht
  • Gesellschafts - und Handelsrecht
  • spanisches Immobilien-, Erb- und Gesellschaftsrecht    

Ausbildung zum Industriekaufmann (Wirtschaftsassistent) bei einem Chemiekonzern in Leverkusen. Dann Studium der Rechtswissenschaften in Köln und München, mit Auslandsstudium in Madrid (Erasmus). Anschließendes Referendariat beim Kammergericht in Berlin. Tätigkeit beim deutschen Generalkonsulat in Rio de Janeiro. 1996 Zulassung als Rechtsanwalt. Seit 1998 Zulassung als Abogado in Spanien. Seit 2003 ist Rechtsanwalt Christian Winkhaus zur Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht zugelassen.

Veröffentlichungen

Das Gesetz über Europäische Betriebsräte - eine Zwischenbilanz
Der Unternehmenskauf in Spanien - ein Überblick

Mitgliedschaften

  • Mitglied der amtlichen Spanischen Handelskammer in Deutschland
  • Mitglied der Deutsch Spanischen Juristenvereinigung e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Internationalen Rechtsverkehr im Deutschen Anwaltsverein

Weitere Tätigkeiten

  • Gestaltung von Arbeits- und Dienst - und Dienstleistungsverträgen
  • sowie Aufhebungs - und Abwicklungsverträgen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Betriebsvertrags - und Tarifvertragsrecht
  • Sozialplan - und Tarifvertragsverhandlungen
  • Recht der Wettbewerbsverbote 
  • Inhouse-Schulungen im Arbeitsrecht
  • Gestaltung und Abwicklung von Vertragsverhältnissen und AGB'en
  • Kauf und Verkauf von Immobilien sowie Gewerbemietrecht
  • Umstrukturierung und Übertragung von Betrieben
  • Erwerb und Verkauf von Gesellschaftsanteilen, einschließlich due diligence
  • Gestaltung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (GbR, GmbH, KG,  etc.) 
  • Prüfung etwaiger Geschäftsführerhaftung
  • Vorbereitung von Gesellschafterversammlungen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge
  • Spanisches Immobilien - Gesellschafts - Erb - und Steuerrecht

Praxiserfahrungen

  • In den o. g. Bereichen verfügt Herr RA Winkhaus über langjährige forensische gerichtliche) und kautelarische (d. h. vertragsgestaltende) Erfahrung, auch mit spanisch - und englischsprechenden Investoren.
  • Herr RA Winkhaus unterstützt auch Betriebs-, Bei-, und Aufsichtsräte in rechtlicher und strategischer Hinsicht. 
  • Er ist mit seinen Kollegen in sämtlichen Branchen tätig, insbesondere im Solar-, Immobilien,- und Gesundheitsbereich sowie dem produzierenden Gewerbe, dem Einzel - und Großhandel sowie den Banken und Versicherungen. 

Korrespondenzsprachen

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch

 

Zu den Rechtsgebieten dieses Anwalts:

Interner Link Arbeitgeber & Arbeitnehmer 
Interner Link Gesellschaften & Steuern
Interner Link Spanien 
Interner Link Familie & Erbe

Kontakt

Sekretariat: Fr. Klebsch
Tel.: 030/ 327617 - 27
Fax: 030/ 327617 - 17
E-Mail:  winkhaus[ät]ssma.de