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VIP 2

Den Anlegern des VIP 2 Fonds droht eine Nachschusspflicht in Höhe der noch ausstehenden Kommanditeinlage von 45 % des gezeichneten Kapitals. Wir vertreten unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüche gegen die vermittelnden Banken.

Zu der betreuenden Anwältin:

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 RAin Anne Wenzelewski