Fünf der von der LHI initiierten Medienfonds sind von der rückwirkenden ertragssteuerlichen Änderung durch die Finanzverwaltung betroffen. Die Verluste der Gesellschaften werden fast vollständig aberkannt. Dies führt zu empfindlichen Steuernachzahlungen der Anleger zzgl. 6 % Strafzinsen p.a.. Wir sehen gute Möglichkeiten für unsere Mandanten die Beteiligung rückabzuwickeln und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.