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Hannover Leasing Medienfonds

Die von der Hannover Leasing initiierten Medienfonds sind von der rückwirkenden ertragssteuerlichen Änderung durch die Finanzverwaltung betroffen. Die Verluste der Gesellschaften werden fast vollständig aberkannt. Dies führt zu empfindlichen Steuernachzahlungen der Anleger zzgl. 6 % Strafzinsen p.a..

Unsere Rechtsanwälte haben in 2009 Akteneinsicht im Hause der Hannover Leasing genommen, dabei sind ihnen viele Prospektfehler aufgefallen. Wir sehen daher gute Möglichkeiten für unsere Mandanten, die Beteiligung im Weg des Schadenersatzes rückabzuwickeln.

Eine andere Möglichkeit, den Schaden teilweise zu kompensieren, besteht in dem Widerruf der Beteiligung. Im Gegensatz zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wegen Prospektfehlern erhält der Anleger im Falle eines Widerrufs allerdings nur seine Einlage abzgl der Ausschüttungen und gibt im Gegenzug seine Beteiligung zurück. Er erhält weder Nachzahlungszinsen, noch kann er einen entgangenen Gewinn bekommen. Das kann er allerdings mit der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen erreichen. Bei den „Garantiefonds“, die am Ende der Fondslaufzeit eine erhebliche Schlusszahlung erhalten sollen, halten wir den Widerruf nicht für sinnvoll. Die Anleger stehen besser, wenn sie im Fonds bleiben und Ausschüttungen bekommen. Bei den unternehmerischen Fonds (Montranus I-III) ist der Widerruf eine Möglichkeit. Allerdings halten wir dies nur für sinnvoll, wenn die Schadenersatzansprüche nicht zum Ziel führen sollten.

Wir führen derzeit über 300 Klagen in Sachen HL-Fonds. Darüber hinaus haben wir mehrere außergerichtliche Vergleiche mit beratenden Banken geschlossen.

      Für weitergehende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.  

Zu der betreuenden Anwältin:

Interner Link RAin Julia Breier