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Immobilienfonds Ziel 12 GbR



Nachdem die schon 2004 erhobenen Klagen der Gesellschafter beim Landgericht Berlin und beim Kammergericht erfolglos blieben, zeichnet sich beim Bundesgerichtshof endlich eine Kehrtwendung ab. Dieser hat der sog. Nichtzulassungsbeschwerde der noch am Verfahren beteiligten Gesellschafter stattgegeben, was nur in ca. 16 % der Fälle erfolgt, und Termin zur mündlichen Verhandlung über die Revision bestimmt. Wir rechnen fest mit einer Entscheidung zugunsten der Gesellschafter. Ein Beitritt zum Verfahren ist im derzeitigen Stadium allerdings nicht mehr möglich.

Zu dem betreuenden Anwalt:

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 RA Dr. Christian Naundorf